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Das Recht auf Mitbestimmung nutzen

Ausgabe Nr. 108 |

Die Mitglieder der WGH-Herrenhausen entscheiden, wer im nächsten Jahr der Vertreterversammlung angehören wird.

In jeder Genossenschaft gilt das Recht auf Mitbestimmung, ein wichtiges demokratisches Grundrecht.

Die Mitglieder wählen alle fünf Jahre die Vertreterinnen und Vertreter, die die Interessen der Mitglieder vertreten und wichtige Entscheidungen in der Genossenschaft mitbestimmen können. Zu ihrer Zuständigkeit gehören unter anderem die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, die Wahl des Aufsichtsrats, sowie die Beschlussfassung über wichtige Satzungsänderungen.

In mehreren Veranstaltungen im Jahr erhalten die Vertreterinnen und Vertreter interessante Informationen
über aktuelle Aktivitäten der WGH-Herrenhausen. Hierzu gehören die satzungsgemäß verpflichtende Vertreterversammlung sowie eine Vertreterinformationsveranstaltung zu ausgewählten Themen und eine Rundfahrt in die neu modernisierten Gebiete und zu den Neubauprojekten der WGH-Herrenhausen. Auch zu besonderen Anlässen, wie z.B. die Einweihung neuer Projekte, sind die Vertreter immer herzlich eingeladen.

Lassen Sie als Mitglied die Möglichkeiten zur Mitwirkung an der Selbstverwaltung der WGH-Herrenhausen nicht ungenutzt verstreichen:
Beteiligen Sie sich an der Vertreterwahl 2021 und geben Sie nach Erhalt der Wahlunterlagen bis zum 26.04.2021, 12 Uhr, Ihre Stimme ab!

Hier finden Sie Informationen zum Wahlverfahren