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Einer für alle,
  alle für einen

Aufbau der Genossenschaft

Die Mitglieder

  • sind Träger der Genossenschaft und wählen aus ihren Reihen die Vertreterversammlung.

Der Aufsichtsrat

  • wählt den Vorstand und überwacht ihn in seiner Geschäftsführung.

Der Vorstand

  • leitet die Genossenschaft und führt die Geschäfte.

Die Vertreterversammlung

  • wird von den Mitgliedern in allgemeiner, demokratischer und geheimer Wahl gewählt.
     
  • vertritt die Rechte und Interessen der Mitglieder, beschließt die Satzung und nimmt die in der Satzung der Vertreterversammlung zugewiesenen Aufgaben wahr. Sie beschließt unter anderem über Jahresabschluß sowie Gewinnverwendung oder Verlustdeckung.
     
  • wählt die Mitglieder des Aufsichtsrats.