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Häufige gestellte Fragen (FAQ)

Rund um das Thema Wohnen

Sämtliche mietereigenen An- und Umbauten sind genehmigungspflichtig. Hierzu zähen z.B. das Anbringen von zusätzlichen Schlössern, das Einbringen von Fußbodenbelag wie Parkett, Laminat und Fliesen sowie das Installieren von Markisen und Jalousien. Beim Auszug ist die Mietsache in ihren Ursprungszustand zurückzusetzen.

Mangel und Reparaturbedarf melden Sie bitte bei unserer Reparaturannahme unter 0511 27186-21 / -22 oder per E-Mail an reparaturservice@wgh-herrenhausen.de.

Die Haustierhaltung ist nur mit unserer vorherigen Genehmigung gestattet. Ausgenommen hiervon sind Kleintiere wie Vögel, Kaninchen, Hamster etc.

Für eine Änderung Ihres Namens schicken Sie uns bitte eine Kopie der amtlichen Urkunde über die Änderung des Namens z. B. eine Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde.

Ihre neue Bankverbindung teilen Sie der WGH-Herrenhausen bitte schriftlich mit.  

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Für Ihre Dividendenzahlungen (Kapitalerträge) müssen von uns automatisch Steuern an das Finanzamt abgeführt werden: 25% Kapitalertragsteuer, darauf noch einmal 5,5% Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Wenn Sie uns einen Freistellungsauftrag erteilen, führen wir auf Ihre Dividende keine Steuern an das Finanzamt ab. Die Höhe Ihres Freistellungsauftrages legen Sie bitte selbst, im Rahmen der gesetzlichen Höchstgrenzen, fest. Sie können den für Sie geltenden Höchstbetrag auf mehrere Kreditinstitute verteilen.

Was ist die gesetzliche Höchstgrenze des Freistellungsauftrages?

Steuerfrei sind pro Jahr folgende Beträge:
1.000 € Freistellungsauftrag einer Einzelperson oder
2.000 € gemeinschaftlicher Freistellungsauftrag eines Ehepaares/ eingetragener Lebenspartner

Sie können Ihren Sparer-Pauschbetrag auf verschiedene Kreditinstitute aufteilen. Pro Kreditinstitut können Sie jeweils einen Freistellungsauftrag erteilen, der für alle dort angelegten Konten und Depots gilt. Generell ist die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge auf den gesetzlichen Höchstbetrag begrenzt.

Was teilt die WGH-Herrenhausen dem Finanzamt mit?

Jedes Jahr melden wir die Höhe der im vorhergehenden Jahr tatsächlich freigestellten Kapitalerträge unserer Mitglieder bis zum 01.03. an das Bundeszentralamt für Steuern. Dazu sind wir gesetzlich verpflichtet. Diese Meldung umfasst:

Name, Anschrift und Geburtsdatum des Mitglieds (bei gemeinschaftlichen Freistellungsaufträgen oder Nichtveranlagungsbescheinigungen auch für den Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner) sowie die Steuerliche Identifikationsnummer und die Höhe der tatsächlich durch Freistellungsaufträge oder Nichtveranlagungsbescheinigungen freigestellten Kapitalerträge

Worum handelt es sich bei einer Nichtveranlagungsbescheinigung?

Anstelle eines Freistellungsauftrags können Sie eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorlegen. In diesem Fall benötigen Sie keinen zusätzlichen Freistellungsauftrag.

Die Nichtveranlagungsbescheinigung können natürliche Personen beantragen, die voraussichtlich nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden, weil zum Beispiel nur geringe Einkünfte erzielt werden. Die Nichtveranlagungsbescheinigung wird bei Ihrem Finanzamt beantragt und gilt für maximal drei Jahre.
 

Was ist die Steuer-ID und wo finde ich sie?

Die Steuer-ID ist eine steuerliche Identifikationsnummer. Die Nummer wurde im Jahr 2008 eingeführt und besteht aus 11 Ziffern. Jede Steuer-ID ist personenbezogen und bleibt ein Leben lang unverändert gültig. 
Die Steuer-ID finden Sie zum Beispiel:
Auf Mitteilungen von Finanzbehörden
Auf Ihrem Einkommensteuerbescheid
Auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung

Die Untervermietung der Wohnung bzw. eines Teiles davon ist genehmigungspflichtig. Diese Anfrage sollte in schriftlicher Form erfolgen. Des Weiteren wird eine Kopie des Personalausweises des potenziellen Untermieters benötigt

Vor dem Einzug weiterer Personen in Ihren Haushalt ist bei uns die Genehmigung einzuholen. Hierzu ist das Vorlegen des gültigen Personalausweises der einziehenden Person erforderlich. Die Miete oder die verbrauchsabhängigen Betriebskosten, die nach der Wohnfläche und nicht nach der Personenzahl abgerechnet werden, ändern sich dadurch nicht.

Über die Nebenkosten wird jährlich abgerechnet. Der Abrechnungszeitraum entspricht einem Kalenderjahr von Januar bis Dezember. Nach Erstellung der Abrechnungen gehen diese den Mietern in der Regel im Zeitraum von Mitte Mai bis Ende Juli des auf das Abrechnungsjahr folgenden Jahres zu.

Die Anmietung einer Wohnung ist ausschließlich als Mitglied möglich, da wir die Mitgliedschaft als Basis genossenschaftlichem Wohnens betrachten. Die Einzahlung von zwei Anteilen bildet die Untergrenze. Ein Genossenschaftsanteil beträgt 275 €. Die Höhe der zu zeichnenden Anteile ist abhängig von der Miethöhe

Über die Höhe der auszuschüttenden Dividende auf das zum 01.01. des Vorjahres dividendenberechtigte Geschäftsguthaben beschließt die Vertreterversammlung jedes Jahr im Juni. Derzeit beträgt die Dividende 1,25 %.

Die Kündigung des Mietverhältnisses bedarf der schriftlichen Form mit eigenhändiger Unterschrift. Die Kündigung per Fax oder E-Mail wird nicht anerkannt.

Mieter haben eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss bis spätestens zum dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingegangen sein um zum Ablauf des übernächsten Monats gültig zu sein. Für z. B. Garagen, PKW-Einstellplätze, Rollator-Boxen sowie Gewerbeeinheiten geltende abweichende Kündigungsfristen. Diese sind den entsprechenden Verträgen zu entnehmen.

Stirbt der Mieter, so ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten zu kündigen. Zwingend erforderlich ist das Einreichen einer Sterbeurkunde und eines Erbnachweises.

Die Kündigung der Mitgliedschaft bedarf der schriftlichen Form. Die Mitgliedschaft kann jeweils zum Ablauf eines laufenden Geschäftsjahres unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Geht eine Kündigung bis zum 30.09. bei der WGH-Herrenhausen ein, scheidet das Mitglied zum Ende des gleichen Jahres aus der Genossenschaft aus. Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft endet nicht automatisch bei einer Kündigung der Wohnung. Die Mitgliedschaft kann nur gekündigt werden, wenn kein aktiver Mietvertrag existiert.

Das Auseinandersetzungsguthaben, wird dem Berechtigten nach seinem Ausscheiden aus der Genossenschaft nach Feststellung der Bilanz und nach der Vertreterversammlung, im Juni spätestens zum 1. Juli ausgezahlt.

Seit der Änderung des Bundesmeldegesetzes zum 01.11.2015 wird eine Wohnungsgeberbescheinigung benötigt, um sich bei den zuständigen Bürgerämtern umzumelden. Diese Bescheinigung stellt der Vermieter dem Hauptmieter zu Vertragsbeginn aus. Die Wohnungsgeberbescheinigung für einen Untermieter kann vom Hauptmieter ausgestellt werden.

Wenn der Mieter z. B. aus gesundheitlichen Gründen oder dauerhafter Abwesenheit die Wohnungskündigung und Auflösung nicht selbst vornehmen kann, sollte eine Vollmacht z. B. für eine/n Angehörige/n ausgestellt werden, der damit zur Kündigung von Verträgen und der Wohnungsauflösung berechtigt ist. Es kann sich um eine eigenhändig verfasste Vollmacht, Vorsorgevollmacht oder Generalvollmacht handeln.