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Mitmachen für die Gemeinschaft!

Vertreterwahl 2026

Ihre Stimme für unsere Gemeinschaft

2026 wählen unsere Mitglieder erneut ihre Vertreterinnen und Vertreter. Die Vertreterversammlung ist das zentrale Mitbestimmungsgremium unserer Genossenschaft – hier werden wichtige Entscheidungen getroffen und die Zukunft der WGH-Herrenhausen aktiv mitgestaltet.

Damit die Wahl vielfältig und lebendig wird, suchen wir engagierte Kandidatinnen und Kandidaten. 
Bis zum 5. Februar 2026 haben wir Bewerbungen für das Vertreteramt angenommen. Die Frist ist hiermit abgelaufen.
Vielen Dank für die zahlreichen Nominierungen!

Nutzen Sie Ihr Mitbestimmungsrecht und stärken Sie unsere Gemeinschaft.

Ihre Stimme. Ihre Genossenschaft. Ihre Zukunft.

Die Vertreterversammlung ist das wichtigste Mitbestimmungsgremium unserer Genossenschaft. Es wird jeweils ein Vertreter für 100 Mitglieder gewählt. Bei über 7.000 Mitgliedern entspricht dies einer Vertreterschaft von mehr als 70 Personen. Die Wahlperiode der gewählten Vertreter beträgt fünf Jahre. Zweimal im Jahr finden Versammlungen statt, in denen wichtige Entscheidungen getroffen, aktuelle Informationen vorgestellt und Gastredner gehört werden. Die Vertreterversammlung entscheidet über zentrale Themen wie den Jahresabschluss, die Verwendung des Ergebnisses und die Wahl des Aufsichtsrats.

Unsere Vertreter begleiten aktuelle Projekte, Modernisierungen und Neubauten. Sie stellen Fragen und bringen eigene Ideen ein, um so zur positiven Gestaltung des Genossenschaftslebens beizutragen.

Bis zum 5. Februar 2026 haben wir Bewerbungen für das Vertreteramt angenommen. Die Frist ist hiermit abgelaufen. Vielen Dank für die zahlreichen Nominierungen!

Anschließend werden im März 2026 die Wahlunterlagen zur Abstimmung an alle Mitglieder verschickt.

Nutzen Sie diese Chance der demokratischen Mitbestimmung und helfen Sie mit, dass unsere Genossenschaft auch in Zukunft stark, lebendig und solidarisch bleibt.

Kontakt für Fragen zur Wahl

Wir begleiten Sie gern durch den Prozess
und beantworten Ihre Fragen jederzeit.

Ihre Ansprechpartnerin:
Katharina Schiweck
Tel. 0511 97196-35
post(at)wgh-herrenhausen(dot)de

Häufig gestellte Fragen (FAQ) rund um die Vertreterwahl

Die Vertreterwahl ist ein wesentlicher Teil unserer genossenschaftlichen Mitbestimmung. Die gewählten Vertreterinnen und Vertreter repräsentieren die Interessen aller Mitglieder in der Vertreterversammlung und treffen wichtige Entscheidungen für die Zukunft unserer Genossenschaft.

Sie ist das höchste Mitbestimmungsgremium der WGH-Herrenhausen. Hier werden unter anderem der Jahresabschluss, die Verwendung des Ergebnisses und die Wahl des Aufsichtsrats beschlossen. Zudem begleitet die Versammlung Projekte, Modernisierungen und Neubauten.

Jedes unbeschränkt geschäftsfähige Mitglied der WGH-Herrenhausen. Ausgenommen sind Mitglieder des Vorstands oder Aufsichtsrats.

Wahlberechtigt sind alle Mitglieder, die am 15. Januar 2026 Teil unserer Genossenschaft sind.

Sie können bis zum 5. Februar 2026 Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen – bequem über unser Onlineformular oder per Post an WGH-Herrenhausen, Königsworther Platz 2, 30167 Hannover, oder per E-Mail an post@wgh-herrenhausen.de.

Die Wahl erfolgt per Briefwahl. Alle wahlberechtigten Mitglieder erhalten im März 2026 die Wahlunterlagen direkt nach Hause.

Der gesamte Mitgliederbestand der WGH-Herrenhausen wird in fünf Wahlbezirke aufgeteilt. Die Zuordnung erfolgt automatisch über die bei uns hinterlegte Adresse.

Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie in einer Wohnung der WGH wohnen oder nicht – maßgeblich ist allein Ihre Mitgliedschaft. Alle Mitglieder werden einem Wahlbezirk zugeordnet und nehmen dort an der Wahl teil.

Vertreterinnen und Vertreter gestalten die Zukunft der WGH-Herrenhausen aktiv mit. Sie nehmen an der jährlichen Vertreterversammlung teil, informieren sich über die Berichte von Vorstand und Aufsichtsrat und entscheiden über wichtige Themen wie Jahresabschluss, Ergebnisverwendung und die Entlastung der Gremien.

Sie vertreten nicht nur ihren Wahlbezirk, sondern die gesamte Genossenschaft – unabhängig davon, wo sie selbst wohnen. Dabei bringen sie Fragen, Hinweise und Ideen aus der Mitgliedschaft ein und behalten stets das Gesamtwohl der Genossenschaft im Blick.

Die Amtszeit der Vertreterinnen und Vertreter beträgt fünf Jahre. Sie beginnt mit der konstituierenden Vertreterversammlung nach der Wahl und endet regulär mit der nächsten Vertreterwahl. Wenn ein Platz während der Amtszeit frei wird, rückt automatisch ein Ersatzvertreter nach, sodass die Vertretung jederzeit vollständig bleibt.

Im Laufe der Amtszeit werden verschiedene Termine angeboten – zum Beispiel die jährliche Vertreterversammlung, Informationsveranstaltungen oder Rundfahrten durch den Bestand. Die Teilnahme an diesen Terminen ist grundsätzlich freiwillig, wird aber empfohlen, um gut informiert zu bleiben und die Interessen der Mitglieder bestmöglich vertreten zu können.

Das Wahlergebnis wird ab 7. Mai 2026 im Verwaltungsgebäude der WGH-Herrenhausen ausgelegt. Auf Wunsch können Mitglieder eine Abschrift erhalten.