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Die Heizkostenabrechnung

In der Heizkostenverordnung sind die Abrechnungsmodalitäten
des Heizkostenverbrauchs umfassend geregelt.

 

Die Aufstellungen gliedern sich in einen individuellen Abrechnungsbereich sowie in die Gesamtkosten eines Wohnhauses, bezogen auf einen Zeitraum von 12 Monaten.

Der individuelle Verbrauch fließt mit mindestens 50% und höchstens 70% in die Abrechnung ein. 30% bis 50% werden auf die Wohnflächen umgerechnet.


Folgende Posten sind in einer Heizkostenabrechnung aufgelistet:

1.)  Ersteller der Abrechnung

2.)  tatsächlicher Verbrauch

3.)  Abrechnungszeitraum

4.)  genutzter Verteilerschlüssel

5.)  Nebenkosten für Strom, Gas, Öl oder Fernwärme, Kosten für den Schornsteinfeger und Betriebsstrom, Kosten für die Erstellung der Heizkostenabrechnung

6.)  ggf. Mietkosten von Messgeräten wie Heizkostenverteiler und Warmwasserzähler

7.)  geleistete Vorauszahlung

8.)  zu zahlende oder zu erstattende Gesamtkosten