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Information zur Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse 2023

Ausgabe Nr. 113 |

Zum 1. März 2023 sind das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) sowie das Strompreisbremsengesetz (StromPBG) in Kraft getreten. Hierdurch werden die Verbraucher von den stark gestiegenen Energiekosten entlastet. Die Maßnahme wird aus Mitteln des Bundes, dem sogenannten Abwehrschirm, finanziert. Die Preisbremse gilt nach aktuellem Stand bis zum Ende dieses Jahres. Die Bundesregierung behält sich vor, den Zeitraum weiter auszudehnen. Entlastungen werden ab dem 1. März 2023 rückwirkend für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2023 gewährt.

Die Entlastungen, die die WGH-Herrenhausen für Zentralheizungen und den Allgemeinstrom erhält, werden selbstverständlich an unsere Mieter weitergegeben. Diese werden in der Betriebskostenabrechnung 2023, die im Jahr 2024 erstellt wird, berücksichtigt.

Die allgemeinen Kostensteigerungen neben den Strom- und Gaspreisentwicklungen spüren wir deutlich. In den letzten zwei Jahren sind die Kosten in der Baubranche im Schnitt um 20 Prozent gestiegen. Dies verteuert auch für uns sämtliche Maßnahmen von der Instandhaltung über Modernisierungen bis hin zum Neubau. Dessen ungeachtet haben wir uns entschieden, als bewusste Entlastung für unsere Mieter, zunächst für das Jahr 2023 in unserem Wohnungsbestand auf Mieterhöhungen zu verzichten.