Die Amtszeit der bisherigen Vertreter und Ersatzvertreter endet mit der im Jahr 2021 stattfindenden ordentlichen Vertreterversammlung am 10.06.2021. Bis zu diesem Zeitpunkt muss gemäß § 31 Abs. 6 unserer Satzung die Neuwahl durchgeführt sein. Der Wahlvorstand hat in seiner Sitzung am 1. Dezember 2020 alle notwendigen Beschlüsse gefasst, um die Wahl ordnungsgemäß durchzuführen.
Die Wahl erfolgt ausschließlich durch Briefwahl.
Wählbar ist jede natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person, die Mitglied der Genossenschaft ist und nicht dem Vorstand oder Aufsichtsrat angehört. Ist ein Mitglied eine juristische Person oder eine Personengesellschaft, so können natürliche Personen, die zu deren gesetzlichen Vertretung befugt sind, als Vertreter gewählt werden. Nicht wählbar ist ein Mitglied ab dem Zeitpunkt der Absendung eines Ausschließungsbeschlusses.
Wahlberechtigt ist jedes Mitglied der WGH-Herrenhausen, das am 15.01.2021 Mitglied der Genossenschaft war. Ausgenommen sind Mitglieder, an die bis zu diesem Zeitpunkt ein Ausschließungsbeschluss gesandt wurde.
Der Wahlvorstand stellt für jeden Wahlbezirk eine Liste der Wahlberechtigten (Wählerliste) auf. Diese ist vom 15.01.2021 bis zum 22.01.2021 im Verwaltungsgebäude der WGH-Herrenhausen zur Einsicht durch die Mitglieder ausgelegt und kann erforderlichenfalls ergänzt werden.
Jedes Mitglied und der Wahlvorstand können Kandidaten vorschlagen. Der Vorschlagende muss jeweils den Namen, Vornamen, die Anschrift und die Telefonnummer oder E-Mail-Adresse des vorgeschlagenen Mitglieds angeben. Der Vorgeschlagene muss der Benennung mit Unterschrift zustimmen. Die Kandidatenvorschläge der Mitglieder müssen bis zum 05.02.2021 bei der WGH-Herrenhausen eingegangen sein.
Der Wahlvorstand prüft die von den Mitgliedern eingereichten Kandidatenvorschläge und stellt sie nach den einzelnen Wahlbezirken zusammen. Die Kandidatenvorschläge werden vom 17.02.2021 bis 24.02.2021 im Verwaltungsgebäude der WGH-Herrenhausen zur Einsicht für die Mitglieder ausgelegt. Einsprüche gegen die Kandidatenliste können schriftlich unter Angabe des Grundes bis zum 24.02.2021 zu Händen des Wahlvorstandes der WGH-Herrenhausen eingereicht werden.
Gewählt wird vom Erhalt der Wahlunterlagen bis zum 26. April 2021, 12:00 Uhr. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Wahlbriefe im Verwaltungsgebäude der WGH-Herrenhausen, z.Hd. des Wahlvorstandes, Königsworther Platz 2, 30167 Hannover eingegangen sein. Die Wahlunterlagen werden allen Wahlberechtigten rechtzeitig vor der Wahl zugestellt.
Nach Feststellung des Wahlergebnisses durch den Wahlvorstand wird die Liste der gewählten Vertreter und Ersatzvertreter ab dem 07.05.2021 mit Anschrift, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mindestens zwei Wochen im Verwaltungsgebäude der WGH-Herrenhausen zur Einsicht für die Mitglieder ausgelegt. Jedes Mitglied kann auf Wunsch eine Abschrift der Liste erhalten.
Die Adresse des Wahlvorstandes lautet: WGH-Herrenhausen, z.Hd. des Wahlvorstandes, Königsworther Platz 2, 30167 Hannover
Gez. Die Vorsitzende des Wahlvorstandes Sonja Grundmann