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Welche Versicherungen sind für Mieter sinnvoll?

Ausgabe Nr. 107 |

Versichert – aber richtig!
Neuen Mietern raten wir stets ihre bestehenden Versicherungen zu überprüfen oder, wenn sie noch keine Versicherungen haben, diese abzuschließen.

Die Hausratversicherung
Ob Sofa, Fernseher, Schmuck oder Computer – jeder Gegenstand in Ihrer Wohnung hat für Sie nicht nur einen ideellen Wert, sondern auch einen finanziellen. Bei unvorhersehbaren Ereignissen kann es schnell teuer werden. Der Schlauch der Waschmaschine platzt und das austretende Leitungswasser beschädigt Möbel und Teppiche. Aufgrund eines Kurzschlusses bricht in der Wohnung ein Feuer aus und zerstört die Inneneinrichtung. Einbrecher dringen in die Wohnung ein und stehlen den Hausrat oder das Fahrrad vom Fahrradbügel vor der Tür. Wer das eigene Inventar in seiner Mietwohnung schützen möchte, kommt um eine Hausratversicherung nicht herum. Sie springt ein, wenn die Wohnungseinrichtung durch zum Beispiel folgende Ereignisse beschädigt wurde:

  • Leitungswasserschäden
  • Sturm- und Hagelschäden
  • Feuer und Blitzschlag
  • Einbruchdiebstahl und Vandalismus

Im Rahmen der vereinbarten Versicherung werden die Verluste je nach Versicherung bis zum Neuwert erstattet. Zusätzlich können Folgekosten, wie beispielsweise Hotelkosten, die bei einer Unbewohnbarkeit der eigenen vier Wände durch einen Brand oder einen Wasserschaden entstehen, übernommen werden.

Neuere Hausratversicherungen haben den Naturgefahrenschutz, die sogenannte Elementarschadenversicherung, in der Regel bereits integriert. Bei älteren Verträgen sollten Sie darüber nachdenken, ob Sie diese Deckung nachträglich hinzufügen wollen. Damit ist das Inventar auch bei Schäden geschützt, die etwa durch Starkregen oder Hochwasser entstehen. Die Klimaveränderung hat uns in den letzten Jahren bereits gezeigt, dass extreme Wetterlagen und damit verbundene Schäden künftig häufiger auftreten. Mit Regenwasser volllaufende Keller waren bei den Starkregenereignissen 2017 keine Seltenheit in Hannover.

Mit dem Umzug in eine neue Wohnung ist es ratsam zu kontrollieren, ob eventuell die Versicherungssumme der bisherigen Hausratversicherung angepasst werden muss. Dies ist in der Regel der Fall, wenn sich die Wohnungsgröße geändert hat, da sich die Höhe der Versicherungssumme oftmals an der Quadratmeterzahl der Wohnfläche orientiert. Mit der richtigen Versicherung kann im Schadenfall zumindest der materielle Verlust abgesichert werden.

Eine Wohngebäudeversicherung brauchen Sie als Mieter übrigens nicht abzuschließen. Diese schließt der Eigentümer einer Immobilie, also die WGH-Herrenhausen ab. Mit der Wohngebäudeversicherung sichern wir die Folgen von bestimmten Risiken wie Feuer-, Leitungswasser- und Sturmschäden an den Objekten ab.

Die private Haftpflichtversicherung
Über den Abschluss dieser Versicherung sollte sich jeder einmal Gedanken gemacht haben. Besonders für Mieter kann diese Versicherung sehr nützlich sein. Die Haftpflichtversicherung ist, entgegen ihres Namens, keine Pflichtversicherung. Wo hingegen kein Auto ohne entsprechende Kfz-Haftpflichtversicherung in Deutschland zugelassen werden kann, ist niemand, der eine Wohnung mietet, verpflichtet eine private Haftpflichtversicherung abzuschießen. Eine Haftpflichtversicherung ist eine Schadenversicherung, die dann greift, wenn Dritten ein Schaden durch Ihr Handeln entsteht.

Jeder erwischt mal einen schlechten Tag, ist in Eile, müde und abgespannt oder aus einem anderen Grund nicht richtig bei der Sache – und schon ist es passiert. Eine unüberlegte Bewegung und schon ist der Inhalt der Kaffeetasse über dem neuen Notebook des Nachbarn verteilt. Bereits kleine Unaufmerksamkeiten oder Nachlässigkeiten können große Schäden verursachen, die Sie viel Geld kosten können. Verursachen Mieter einen Schaden in der Mietwohnung, übernimmt in vielen Fällen die private Haftpflichtversicherung die Kosten dafür. Die Ver­sicherung übernimmt die Schäden an vom Vermieter fest eingebaute Gegenstände in der Mietwohnung. Dazu gehört zum Beispiel das Waschbecken, die Fenster und die Türen. Der Klassiker im Bad ist der herunterfallende Parfumflacon, der auf den Waschbeckenrand schlägt. Nicht nur schade um den edlen Duft – nein auch das Waschbecken weist nun eine Beschädigung auf, die der Mieter spätestens bei Rückgabe der Mietsache behoben haben muss.

Auch bei Wasserschäden spielt die Haftpflichtversicherung des Mieters eine wichtige Rolle. Verursacht der Mieter einen Wasserschaden, kommt seine Haftpflichtversicherung für Schäden an dem Gebäude auf. Darüber hinaus auch für das möglicherweise beschädigte Inventar des Nachbarn, dessen Möbel leider ebenfalls von dem Wasserschaden in der darüberliegenden Wohnung betroffen sind.

Der Verlust von Wohnungs- und Haustürschlüsseln einer Mietwohnung kann ebenfalls über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt werden. Wir händigen zum Mietvertragsbeginn sämtliche Wohnungsschlüssel und auch Haustürschlüssel an unsere Mieter aus. Bei Schlüsselverlust haften Sie für die Anfertigung der Ersatzschlüssel und unter Umständen für die Erneuerung der gesamten Schließanlage des betreffenden Hauses. Dieses Risiko sollten Sie in Ihren privaten Versicherungsschutz mit aufnehmen. Je nach Vertrag kann die Höhe der Kostenübernahme begrenzt sein oder der Mieter muss mit einer Selbstbeteiligung rechnen.

Je nach Tarif sind sogar sogenannte Gefälligkeitsschäden versichert. Geht Ihnen, während Sie Ihrem Nachbarn beim Umzug helfen, zum Beispiel seine geliebte, teure Vase zu Bruch, übernimmt die Versicherung die Kosten.

Übrigens: Die private Haftpflichtversicherung kommt NICHT auf für Schäden, die durch Abnutzung und Verschleiß entstanden sind.