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Grundsteuerreform 2025 – was ändert sich?

Ausgabe Nr. 117 |

Grafik eines Hauses und eines Vertrages

Gerade in gefragten, guten Wohnlagen, wie zum Beispiel in attraktiven Innenstadtlagen, ­müssen Eigentümer und Mieter künftig mit höheren ­Kosten für die Grundsteuer rechnen.

Zum 1. Januar 2025 ist in Deutschland die Grundsteuerreform in Kraft getreten. Ziel der Reform ist es, die veralteten Einheitswerte abzulösen und eine gerechtere Bemessungsgrundlage zu schaffen. Die bisherige Berechnung der Grundsteuer basierte auf Einheitswerten, die in den alten Bundesländern aus dem Jahr 1964 stammen – in den neuen sogar aus 1935. Diese Werte haben den heutigen Immobilienmarkt nicht mehr widergespiegelt. Das Bundesverfassungsgericht erklärte diese Praxis 2018 für verfassungswidrig und forderte eine Neuregelung.

Was ändert sich?
Die neuen Grundsteuerwerte beruhen künftig auf den zum Stichtag 1. Januar 2022 erhobenen Daten. Die WGH-Herrenhausen hat hierzu für ihre rund 700 Wohn- und Geschäftsbauten Grundsteuer­erklärungen abgegeben. 

Die neue Berechnungsgrundlage wurde bundesweit eingeführt, die Bundesländer dürfen jedoch eigene Modelle, die sogenannten Ländermodelle, anwenden. Niedersachsen hat das Flächen-Lage-Modell gewählt. Nach dieser berechnet sich die Grundsteuer primär anhand der Fläche von Grundstück und Gebäude sowie der Lage.

Grundsätzlich soll die Reform aufkommensneutral sein, das bedeutet, dass das Gesamtsteueraufkommen der Kommunen sich nicht erhöhen, sondern eine Umverteilung stattfinden soll. Je nach Lage und Art der Immobilie wird sich die Grundsteuer für einige Mieter erhöhen und für andere verringern. Gerade in gefragten, guten Wohnlagen, wie z.B. in attraktiven Innenstadtlagen, müssen Eigentümer und Mieter künftig mit höheren Kosten für die Grundsteuer rechnen.

Wir erhalten die neuen Bescheide im Laufe des Jahres 2025. Diese bilden die Grundlage, auf der wir 2026 die nächste Betriebskostenabrechnung für unsere Mieter erstellen werden. Gemäß den Vorberechnungen haben wir die Vorauszahlung für das laufende Jahr bereits angepasst.