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Pflegegrad & Pflegegeld: Was steht mir zu?

Ausgabe Nr. 117 |

Grafik einer älteren Person im Sessel und einer Pflegekraft

Wenn ein Mensch dauerhaft Hilfe im Alltag braucht, sei es beim Waschen, Anziehen oder bei der Haushaltsführung, kann er unter bestimmten ­Voraussetzungen einen Pflegegrad und damit Pflegeleistungen erhalten.

Doch was bedeutet das konkret?
Und was steht Ihnen zu?

Was ist ein Pflegegrad?
Der Pflegegrad beschreibt, wie stark eine Person im Alltag eingeschränkt ist und wie viel Unterstützung sie braucht. Es gibt fünf Pflegegrade: Der Pflegegrad 1 gilt für geringe Beeinträchtigungen, der höchste Pflegegrad 5 gilt für schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die Pflege. Der Grad wird von der Pflegekasse auf Basis eines Gutachtens des Medizinischen Dienstes (bei gesetzlich Versicherten) oder MEDICPROOF (bei privat Versicherten) festgestellt. Mit einem anerkannten Pflegegrad haben Sie Anspruch 
auf folgende Leistungen:

  • Pflegegeld: Auszahlung zur Unterstützung von Angehörigen, die die Pflege übernehmen. 
  • 42 Euro für Pflegehilfsmittel: Unterstützung für den Kauf von Hilfsmitteln, die den Alltag erleichtern. 
  • Pflegesachleistungen: Professionelle Pflege durch ambulante Pflegedienste. 
  • Verhinderungspflege: Ersatzpflege, wenn die reguläre ­Pflegeperson verhindert ist.

Pflegegeld: finanzielle Unterstützung für häusliche Pflege
Wer zu Hause von Angehörigen oder Freunden gepflegt wird, kann Pflegegeld beantragen. Es wird monatlich direkt an die pflegebedürftige Person gezahlt – sie kann selbst entscheiden, wie sie das Geld verwendet.

  • Pflegegrad 2: 347 Euro monatlich 
  • Pflegegrad 3: 599 Euro monatlich 
  • Pflegegrad 4: 800 Euro monatlich 
  • Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich

Wichtig: Das Pflegegeld wird nur gezahlt, wenn die Pflege tatsächlich zu Hause erfolgt und keine Pflegedienste beauftragt sind. Wer ambulante Pflege in Anspruch nimmt, bekommt Pflegesachleistungen. Hierfür liegen die monatlichen Beträge höher als das Pflegegeld. 

Was muss ich tun, um Pflegegeld zu erhalten?

  • Pflegegrad bei der zuständigen Pflegekasse beantragen.
  • Begutachtung abwarten: Ein Gutachter prüft den Hilfebedarf.
  • Bescheid erhalten: Die Pflegekasse teilt den festgestellten ­Pflegegrad mit.
  • Pflegegeld wird nach Angabe der pflegenden Person ausgezahlt, sobald der Pflegegrad 2 oder höher festgestellt wurde.
  • Pflegegeldbezug ist steuerfrei.

Tipp: Nutzen Sie die Pflegeberatung
Jede Pflegekasse bietet kostenlose Pflegeberatung an. Hier erhalten Betroffene und Angehörige Unterstützung bei Antragstellung, Auswahl von Leistungen und weiteren Fragen. Die Pflegeberatung umfasst:

  • Einschätzung der Pflegesituation: Die Fachkraft bewertet, 
  • ob die Pflege zu Hause gut sichergestellt ist. 
  • Anleitung und Schulung der Pflegepersonen: Tipps zur Körperpflege, Lagerung, Mobilisation oder auch zur Ernährung. 
  • Hilfsmittelversorgung: Beratung zu Pflegehilfsmitteln 
  • (z. B. Pflegebett, Rollstuhl, Inkontinenzmaterial) und zu deren Antragstellung. 
  • Wohnumfeldverbesserung: Unterstützung bei der Planung ­barrierefreier Umbaumaßnahmen. 
  • Leistungen der Pflegeversicherung: Informationen zu ­Entlastungsleistungen, Kurzzeit- oder Verhinderungspflege. 
  • Prävention und Selbstpflege: Schutz der pflegenden ­Angehörigen vor Überlastung.

Anspruch und Pflichtberatung
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, haben verpflichtend Anspruch auf regelmäßige Beratung. Besonders praktisch ist die Möglichkeit, dass der beratende Pflegedienst die Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI selbst empfehlen darf. Die Pflegefachkraft unterstützt auch bei der Beratung zur Finanzierung der Pflege.

Fazit: Ein Pflegegrad kann die Tür zu wichtigen finanziellen und praktischen Hilfen öffnen. Die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI 
hilft Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen dabei, die Pflege zu Hause sicherzustellen und alle Ansprüche zu nutzen. 


Beratend zur Seite steht Ihnen auch gerne:
DRK-Stützpunkt Pflege und Gesundheit Seelze 
Uwe Begenat, Pflegedienstleitung der DRK-Pflegedienste ­Hannover gGmbH,
DRK-Stützpunkt Pflege und Gesundheit, Sozialstation Seelze, Weizenkamp 5a, 30926 Seelze, 
Tel. 05137 2333, Mail: begenat(at)drk-hannover(dot)de

Jeden dritten Dienstag im Monat von 17:00 bis 19:00 Uhr trifft sich eine Selbst­hilfegruppe in den Räumlichkeiten im ­Weizenkamp. Anmeldung über KIBIS (Kontakt-, Informa­tions- und ­Beratungsstelle im Selbsthilfe­bereich) unter Tel. 0511-666567