Seit Juni 2026 ist es offiziell: Die neu gewählten 75 Vertreterinnen und Vertreter unserer Genossenschaft haben ihr Amt aufgenommen und gestalten nun aktiv die kommenden fünf Jahre mit.
In diesem Frühjahr waren alle WGH-Mitglieder aufgerufen, sich an der Wahl zu beteiligen und ihre Stimme abzugeben. Die Wahlfrist endete am 24. April 2026. Die Wahlbeteiligung zeigt: Mitbestimmung und die Verbundenheit mit unserer Gemeinschaft haben einen festen Stellenwert.
Verantwortung für die Gemeinschaft
Die Vertreterinnen und Vertreter übernehmen eine zentrale Rolle innerhalb der Genossenschaft. Sie vertreten die grundlegenden Interessen aller Mitglieder und bringen diese aktiv in die Gremien ein. Damit fungieren sie als Bindeglied zwischen Mitgliedern, Vorstand und Aufsichtsrat.
Zu ihren wichtigsten Aufgaben gehören:
- Teilnahme an der jährlichen Vertreterversammlung
- Beschlussfassung über den Jahresabschluss und die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat
- Mitwirkung an grundlegenden Entscheidungen für die Genossenschaft
- Einbringen von Anregungen, Impulsen und Fragen aus der Mitgliedschaft zu grundlegenden Interessen der Genossenschaft
- Begleitung wichtiger Projekte und strategischer Entwicklungen
Welche Rechte haben die Vertreterinnen und Vertreter?
Die Vertreter verfügen über Rede-, Stimm- und Antragsrecht und erhalten umfassende Informationen zu allen relevanten Themen.
Wie erfolgt die Zusammenarbeit der Genossenschaftsorgane?
Vertreterversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand arbeiten konstruktiv und in klaren Rollen zusammen für transparente, verlässliche und demokratische Entscheidungen. Die gewählten Vertreterinnen und Vertreter tragen damit maßgeblich zur Weiterentwicklung unserer Genossenschaft bei und wirken verantwortungsbewusst an allen zentralen Entscheidungsprozessen mit.
Die Vertreterversammlung befasst sich mit den strategischen, rechtlichen und finanziellen Grundlagen der Genossenschaft und beschließt die Leitlinien. Der Vorstand verantwortet die operative Umsetzung und führt das Tagesgeschäft. Der von der Vertreterversammlung gewählte Aufsichtsrat begleitet und überwacht den Vorstand, berät bei grundlegenden Entscheidungen und achtet darauf, dass die Interessen der Genossenschaft gewahrt bleiben.
Dieses Zusammenspiel stellt sicher, dass die Interessen der Mitglieder gewahrt bleiben und gleichzeitig die wirtschaftliche Stabilität sowie die nachhaltige Entwicklung der Genossenschaft im Fokus stehen.
Ein weit verbreitetes Missverständnis möchten wir gern ausräumen: Die gewählten Vertreterinnen und Vertreter sind keine direkten Ansprechpartner für individuelle Anliegen. Fragen zur eigenen Wohnung, zu Mängeln oder zu nachbarschaftlichen Themen gehören nicht zu ihrem Aufgabenbereich. Hierfür sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des WGH-Teams zuständig, die sich um das operative Tagesgeschäft kümmern und den Mietern und Mitgliedern kompetent weiterhelfen.
Gemeinsam die Zukunft gestalten
Mit dem Start der neuen Amtszeit beginnt für die gewählten Vertreterinnen und Vertreter eine verantwortungsvolle Aufgabe. Ihr Engagement ist ein wichtiger Baustein für eine lebendige und funktionierende Gemeinschaft.
Der Wohnungsbestand unserer Genossenschaft ist in insgesamt fünf Wahlbezirke gegliedert, denen die jeweiligen Vertreterinnen und Vertreter zugeordnet sind. Diese Einteilung dient in erster Linie organisatorischen Zwecken. Das Engagement der gewählten Vertreterinnen und Vertreter erstreckt sich jedoch über die Grenzen der einzelnen Wahlbezirke hinaus und gilt der gesamten Genossenschaft.
> Das sind die neu gewählten Vertreterinnen und Vertreter der WGH-Herrenhausen





















