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Sorgfaltspflicht der Mieter: Warum regelmäßiges Spülen der Wasserleitungen wichtig ist

Ausgabe Nr. 119 |

Wasserhahn, aus dem frisches Wasser läuft

Zu den zentralen Sorgfaltspflichten des Mieters gehört es, die Wohnung so zu nutzen, dass weder Schäden noch Gesundheitsgefahren für sich selbst oder andere ­Haus­bewohner entstehen.

In Mehrfamilienhäusern und Mietobjekten spielt die ordnungsgemäße Nutzung der Trinkwasser­installation eine wichtige Rolle für die Gesundheit aller Bewohner. 

In diesem Zusammenhang gewinnt ein oft unterschätztes Thema zunehmend an Bedeutung: die regelmäßige Nutzung und das Durchspülen von Wasserleitungen zur Vermeidung von Legionellen.

Was sind Legionellen und welche Gefahr geht von ihnen aus?
Legionellen sind Bakterien, die natürlicher­weise im Wasser vorkommen. Problematisch werden sie vor allem in künstlichen Wasser­systemen wie Warmwasserleitungen, Boilern oder Duschköpfen. Dort können sie sich insbesondere dann stark vermehren, wenn das Wasser über längere Zeit nicht genutzt wird und in den Leitungen stagniert. Begünstigt wird ihr Wachstum zusätzlich durch Temperaturen zwischen etwa 25 und 50 Grad Celsius, wie sie in vielen Warmwassersystemen vorkommen können. Unter solchen Bedingungen können sich Legionellen stark vermehren.

Eine gesundheitliche Gefahr entsteht vor allem dann, wenn legionellenhaltiges Wasser in fein zerstäubter Form eingeatmet wird – etwa beim Duschen oder über Wasserhähne. In solchen Fällen können die Bakterien die sogenannte Legionärskrankheit auslösen, eine ernsthafte Form der Lungenentzündung. Typische Symptome sind hohes Fieber, Husten sowie Atembeschwerden. 

Besonders gefährdet sind ältere Menschen, Personen mit geschwächtem Immunsystem, chronisch Kranke und Raucher. Für diese Gruppen kann eine Infektion schwerwiegende Folgen haben und in seltenen Fällen sogar tödlich sein. Für gesunde Menschen verläuft eine Infektion häufig milder, dennoch sollte das Risiko nicht unterschätzt werden.

Das gilt es zu beachten: 
Um das Risiko einer Vermehrung von Legionellen zu reduzieren, ist es wichtig, dass Wasserleitungen regelmäßig genutzt werden. Genau hier setzt die Spülpflicht als Teil der Sorgfaltspflicht des Mieters an. Konkret bedeutet dies, dass alle Wasserentnahmestellen in der Wohnung, also Wasserhähne und Duschen, in regelmäßigen Abständen benutzt werden sollten. Als Richtwert gilt, dass spätestens alle 72 Stunden Wasser durch die Leitungen fließen sollte, um eine Stagnation zu vermeiden. Nach längerer Abwesenheit, beispielsweise nach einem Urlaub, empfiehlt es sich zudem, alle Leitungen gründlich durchzuspülen, bevor das Wasser wieder wie gewohnt genutzt wird. 

Während der Vermieter für die technische Sicherheit und Wartung der Trinkwasseranlage verantwortlich ist, liegt es in der Verantwortung des Mieters, durch sein Nutzungsverhalten zur Aufrechterhaltung der Wasserhygiene beizutragen. Die regelmäßige Nutzung der Wasserleitungen ist dabei eine einfache, aber sehr wirkungsvolle Maßnahme.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Spülpflicht kein aufwendiger Zusatz, sondern ein wesentlicher Bestandteil eines verantwortungsvollen Umgangs mit der Mietsache ist. Durch bewusstes und regelmäßiges Nutzen der Wasserleitungen können Mieter aktiv dazu beitragen, die Entstehung von Legionellen zu verhindern und die Gesundheit aller Bewohner im Haus zu schützen.


So spülen Sie richtig: Drehen Sie an jeder Spülstelle den Kaltwasserhahn und den Heißwasserhahn jeweils für drei Minuten voll auf.


Foto: stock.adobe.com / Your name