Häufige Fragen aus dem Alltag unserer Mieter
Ein gutes Zusammenleben beginnt mit klarer Kommunikation. In unserem Alltag erreichen uns immer wieder ähnliche Fragen rund um das Wohnen in unserer Genossenschaft. Wir haben die häufigsten Anliegen gesammelt und geben Ihnen hier die passenden Antworten.
- Muss ich Umbauten in meiner Wohnung genehmigen lassen?
Ja, grundsätzlich gilt: Alle baulichen Veränderungen in der Wohnung sind genehmigungspflichtig. Dazu zählen zum Beispiel zusätzliche Schlösser, neue Bodenbeläge oder der Anbau von Markisen. Wichtig ist außerdem: Beim Auszug muss die Wohnung wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt werden. - Was mache ich, wenn ein Schaden in der Wohnung auftritt?
Bitte melden Sie Mängel oder Reparaturbedarf direkt bei unserer Reparaturannahme:
– telefonisch über 0511 27186-40
– per E-Mail an reparaturservice(at)wgh-herrenhausen(dot)de
– oder bequem über unsere WGH-MieterApp unter „Anliegen > Schaden melden“
In dringenden Notfällen, wie etwa bei einem Wasserrohrbruch, nutzen Sie bitte die Notfallnummer, die Sie jederzeit auf unserer Homepage, auf der Rückseite dieses Magazins und im Treppenhausaushang finden. - Darf ich Haustiere halten?
Kleintiere wie Vögel oder Hamster sind in der Regel erlaubt. Für andere Tiere, insbesondere Hunde, ist jedoch eine vorherige Genehmigung erforderlich. So stellen wir sicher, dass das Zusammenleben im Haus für alle angenehm bleibt. - Wie melde ich Änderungen meiner persönlichen Daten?
Änderungen, wie ein neuer Name oder eine neue Bankverbindung, sollten Sie uns zeitnah mitteilen. Eine Namensänderung erfolgt beispielsweise durch Vorlage einer entsprechenden Urkunde (z.B. Eheurkunde). Die Änderung Ihrer Bankverbindung teilen Sie uns bitte schriftlich mit. - Was ist ein Freistellungsauftrag und warum ist er wichtig?
Als Mitglied unserer Genossenschaft erhalten Sie jährlich eine Dividende auf Ihre eingezahlten Genossenschaftsanteile. Ohne Freistellungsauftrag werden darauf automatisch Steuern abgeführt. Mit einem entsprechenden Auftrag können Sie innerhalb der gesetzlichen Freibeträge Steuern vermeiden und Ihre Kapitalerträge optimal nutzen. - Was gehört zur Kleinreparatur – und wer zahlt?
Kleinreparaturen betreffen in der Regel Gegenstände, die dem direkten und häufigen Zugriff der Mieterinnen und Mieter unterliegen, etwa Lichtschalter, Wasserhähne oder Türgriffe. Mietvertraglich ist geregelt, dass unsere Mieter die Kosten für solche Reparaturen bis zu einer Obergrenze von 110 € pro Einzelfall tragen. Übersteigen die Reparaturkosten diesen Betrag, übernimmt die WGH-Herrenhausen die Kosten vollständig. Die jährliche Kostenbeteiligung ist für unsere Mieter auf maximal 8 % der Jahresnettomiete begrenzt. - Wann erhalte ich meine Betriebs- und Heizkostenabrechnung?
Die Nebenkosten werden einmal jährlich abgerechnet. Der Abrechnungszeitraum umfasst jeweils das Kalenderjahr von Januar bis Dezember. Nach Erstellung der Abrechnung erhalten die Mieter diese in der Regel bis Ende Juli, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember des auf das Abrechnungsjahr folgenden Jahres. Die Kosten werden anhand gesetzlicher Vorgaben und vertraglich vereinbarter Umlageschlüssel berechnet. - Was ist bei der Mülltrennung zu beachten?
Eine korrekte Mülltrennung schont nicht nur die Umwelt, sondern hilft auch, die Kosten für alle Bewohner niedrig zu halten. Bitte achten Sie darauf, Restmüll, Papier, Verpackungen und Biomüll sorgfältig zu trennen. Kostenpflichtig ist ausschließlich die Entsorgung von Rest- und Biomüll. - Was tun bei Lärmbelästigung?
Das nachbarschaftliche Miteinander lebt von gegenseitiger Rücksichtnahme. Suchen Sie bei Problemen zunächst das persönliche Gespräch. Sollte keine Lösung gefunden werden, unterstützen unsere Mitarbeiter der Vermietung Sie gerne dabei, eine gemeinsame Klärung herbeizuführen. - Was muss ich beachten, wenn ich meine Wohnung kündigen möchte?
Die Kündigung Ihrer Wohnung muss schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein. Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende. Damit diese Frist eingehalten wird, muss das Kündigungsschreiben spätestens am dritten Werktag eines Monats eingegangen sein. - Wie verhält es sich mit der Mitgliedschaft, wenn ich ausziehe?
Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft bleibt auch nach Ihrem Auszug bestehen und endet nicht automatisch mit der Kündigung der Wohnung. Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft beenden möchten, müssen Sie diese ebenfalls schriftlich kündigen. Dabei gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Jahresende, das heißt: Ihre Kündigung muss spätestens bis zum 30. September eingehen, damit sie zum 31. Dezember wirksam wird. Voraussetzung ist, dass kein Mietverhältnis mehr besteht. Die Auszahlung Ihrer Genossenschaftsanteile erfolgt in der Regel im Folgejahr, meist zur Jahresmitte nach der Vertreterversammlung. - Muss ich den Einzug eines Untermieters genehmigen lassen?
Ja, der Einzug eines Untermieters ist genehmigungspflichtig. Bitte stellen Sie vorab einen schriftlichen Antrag bei uns. Die Untervermietung darf erst nach erteilter Zustimmung erfolgen. Auf diese Weise bleibt das Mietverhältnis transparent und alle rechtlichen Vorgaben werden eingehalten.
Viele Anliegen lassen sich schnell klären, oft reicht ein kurzer Anruf oder eine Nachricht. Nutzen Sie auch digitale Angebote wie unsere WGH-MieterApp, um Informationen bequem einzusehen und Anfragen zu stellen. Transparenz und Service stehen bei uns im Mittelpunkt. Je besser Sie informiert sind, desto einfacher wird der Alltag im gemeinsamen Wohnumfeld.
Sprechen Sie uns jederzeit an – wir sind gern für Sie da:
Tel. 0511 97196-0 oder E-Mail info(at)wgh-herrenhausen(dot)de
Illustration: iStockphoto.com / Yaryna Bondarchuk





















