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Wohngeld beantragen nicht vergessen!

Ausgabe Nr. 112 |

Nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) erhalten Mieter von Wohnraum Wohngeld als Zuschuss zur Miete bzw. zur monatlichen Belastung, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und nicht vom Wohngeld ausgeschlossen sind. Viele eigentlich Berechtigte stellen jedoch keinen Antrag, weil sie glauben, nicht berechtigt zu sein, oder die bürokratischen Hürden scheuen.

Hier erfahren Sie, wie Sie ganz einfach feststellen können, ob Sie wohngeldberechtigt sind und mit wie viel Wohngeld Sie rechnen können.

Wohngeld wird berechnet nach:

  • Höhe des Einkommens
  • Höhe der Mietzahlung
  • Haushaltsgröße

So berechnen Sie Ihren Wohngeldanspruch
Im Internet sind verschiedene Plattformen zu finden, die anhand eines Fragebogens die notwendigen Angaben auswerten und den Wohngeldanspruch berechnen, zum Beispiel der Smart-Rechner:
https://www.smart-rechner.de/wohngeld/ratgeber/wohngeldrechner_niedersachsen.php

Wo wird das Wohngeld beantragt?
Den Antrag selbst stellen Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Sozialamt, das dafür erforderliche Formular können Sie direkt im Internet herunterladen. Scannen Sie dafür den hier angegebenen QR-Code und füllen Sie das Formular online aus.

Bei Rückfragen stehen Ihnen unsere für Ihren Wohnort zuständigen Mitarbeiter der Vermietung oder der Mietbuchhaltung gern zur Verfügung.