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Gästewohnungen: Die Beherbergungssteuer kommt

Ausgabe Nr. 114 |

Die Landeshauptstadt Hannover erhebt ab dem 1. Januar 2024 eine Beherbergungssteuer. Diese ist für kostenpflichtige Übernachtungen pro Nacht für jeden volljährigen Gast an das Finanzamt Hannover abzuführen - ähnlich einer Kurtaxe in Erholungsgebieten.

Die Mietkosten für unsere Gästewohnungen werden um die zu entrichtende Beherbergungssteuer erhöht. Auch aufgrund gestiegener Energie- und Reinigungskosten wurden die Mietpreise der Gästewohnungen überarbeitet und entsprechend angepasst. Dennoch bleiben die Mietkonditionen für unsere Mitglieder und deren Gäste weiterhin günstig. Bitte informieren Sie sich über aktuelle Preise und Konditionen auf unserer Website oder kontaktieren Sie unseren Service à la Carte.

Derzeit bieten wir sieben vollausgestattete Gästewohnungen in bester Lage Hannovers und in der Region an.
Seit 1. November 2023 haben wir für unsere Mitglieder zudem eine neue komfortabel ausgestattete Gästewohnung im Angebot. Sie befindet sich renoviert und modern eingerichtet in unserem Neubau in der Brühlstraße 11 C in der Calenberger Neustadt. Hier können bis zu sechs Gäste auf zwei Ebenen ihren Aufenthalt in Hannover genießen.
Ab Februar 2024 ergänzen wir unser exklusi­ves Angebot um eine vollmodernisierte Gästewohnung in Badenstedt in der Plantagenstraße 43. Auch diese bietet Platz für die Unterbringung von bis zu sechs Gästen.