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Sicher wohnen

Ausgabe Nr. 118 |

Mutter mit zwei kleinen Kindern kommt in den Hausflur

Auf gute Nachbarschaft – mit Sicherheit!

So gelangen alle Bewohner ­unserer ­Mietobjekte gefahrlos ins Haus und in die Wohnung 

Die Verkehrssicherungspflicht für Mieter: Was ist erlaubt, was ist zu unterlassen?

Die Verkehrssicherungspflicht spielt in Mehrfamilienhäusern eine zentrale Rolle. Sie dient nicht nur dem Brandschutz, sondern auch dem Schutz aller Bewohner vor Gefahren im Alltag. 
Viele Mieter sind sich jedoch nicht bewusst, dass bereits kleine Gegenstände – ein Blumentopf, ein Paar Schuhe oder ein Kinderwagen – zu erheblichen Risiken führen können. Daher machen wir regelmäßig auf ihre Bedeutung aufmerksam. 

Die folgenden Beispiele aus der Praxis zeigen, ­welche Regeln gelten und warum deren Einhaltung so wichtig ist.

  • Pflanztöpfe auf den äußeren Fensterbänken, Balkonbrüstungen oder im Treppenhaus
    Von der Fensterbank oder der Balkonbrüstung herunterfallen­de Blumentöpfe gehören zu den unterschätzten Gefahrenquellen. Ungesicherte ­Blumen- oder Pflanztöpfe dürfen nicht auf äußeren Fensterbänken stehen, da sie Passanten schwer verletzen können. Auch Pflanzen im Treppenhaus sind unzulässig, weil sie Flucht­wege einschränken oder Reinigungsarbeiten behindern können.
  • Schuhe, Schuhschränke, Dekorations­artikel und Gardinen im Treppenhaus
    Das Treppenhaus ist ein Flucht- und Rettungsweg. Deshalb dürfen Schuhe, Schuhschränke oder andere Gegenstände dort grundsätzlich nicht abgestellt werden. Sie beeinträchtigen Fluchtwege und stellen Stolperfallen dar. Dies gilt auch für Gegenstände vor Wohnungseingangstüren.
  • Kinderwagen und ­Rollatoren im Eingangsbereich
    Viele Bewohner stellen Kinderwagen oder Rollatoren im Hausflur ab. Doch auch hier gilt: Ein Mindestfluchtweg von einem Meter muss freibleiben. Nur dann wird ein zeitweises Abstellen geduldet. Wir weisen noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass der Eingangsbereich nicht als Abstellort gedacht ist und persönliche Gegenstände ausschließlich in den eigenen Räumen zu lagern sind.
  • Zimmertüren auf dem Dachboden oder im Gemeinschaftsbereich des Kellers
    Zimmertüren gehören zur Mietsache. Werden sie demontiert, müssen sie in der Wohnung oder im eigenen Kellerraum gelagert werden. Das Ablegen solcher Türen auf dem Dachboden oder in den Kellergängen ist unzulässig, da dieser ebenfalls nicht als Lagerfläche vorgesehen ist. 
  • Gegenstände und Fahrräder vor ­Absperrhähnen, Hausanschlüssen oder Zählern sowie unter den Kellertreppen
    Eine besonders wichtige Regel: Technische Bereiche müssen jederzeit frei zugänglich bleiben. Gegenstände vor Absperrhähnen, Hausanschlüssen oder Zählern können im Notfall wertvolle Zeit kosten. Auch der Bereich unter ­Kellertreppen darf nicht genutzt werden. Gelagerte Gegenstände stellen zudem zusätzliche Brandlasten dar. 
  • Zweckfremde Gegenstände im Fahrradkeller, zum Beispiel Autoreifen
    Ein Fahrradkeller ist – wie der Name schon sagt – für Fahrräder gedacht. Werden dort Autoreifen, Möbel oder andere sperrige Gegenstände gelagert, vermindert dies die Abstellfläche für den eigent­lichen Zweck erheblich und erhöht zudem die Brandlast. Auch hier gilt: Persönliche Gegenstände gehören ausschließlich in die eigenen Kellerabteile.

Warum ist die Einhaltung dieser Regeln so wichtig?
Die Verkehrssicherungspflicht dient dem Schutz aller Bewohner. Wir möchten nicht, dass es für unsere Mieter zu

  • Stolper- und Sturzgefahr,
  • blockierten Flucht- und Rettungswegen und
  • erhöhten Brandlasten kommt. 

Der Wohnraum endet nicht an der eigenen Wohnungstür. Der verantwortungsvolle Umgang mit gemeinschaftlichen Flächen ist Teil eines harmonischen und sicheren Miteinanders. Ob Pflanzen, Schuhe, Kinderwagen oder Türen – die Regeln erfolgen nicht aus Schikane, sondern aus Sicherheitsgründen. Wer sie beachtet, trägt zu einem sicheren Zuhause für alle bei.

» Fazit: Weniger ist mehr, insbesondere im Gemeinschaftsbereich! «


Gemeinsam für sicheres Wohnen im Mehrparteienhaus

  1. Halten Sie die Hauseingangstür auch tagsüber geschlossen (nicht verschlossen).
  2. Achten Sie bewusst auf fremde Personen im Haus und auf dem Grundstück.
  3. Die Wohnungstür nur zuziehen reicht nicht! Schließen Sie immer ab.
  4. Öffnen Sie auf Klingeln nicht bedenkenlos und lassen Sie ­keine fremden Personen in Ihre Wohnung. Nutzen Sie ­vorhandene Türspione, Türketten und Sperrriegel.
  5. Lassen Sie Wertsachen zu Hause nicht offen liegen.
  6. Verstecken Sie Ihren Haus- und Wohnungsschlüssel niemals außerhalb der Wohnung.
  7. Schließen Sie Ihre Fenster und Balkontüren auch bei kurzer Abwesenheit.
  8. Sorgen Sie dafür, dass Ihre Wohnung auch bei längerer Abwesenheit einen bewohnten Eindruck vermittelt.
  9. Tauschen Sie mit Ihren Nachbarn Telefonnummern für den Notfall aus.
  10. Achten Sie darauf, ob Fremde ältere Nachbarn aufsuchen, und fragen Sie nach ihrem Anliegen.

 

Foto: monkeybusiness – iStockphoto