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Vertreterwahl 2026: Ihre Stimme für unsere Gemeinschaft

Ausgabe Nr. 118 |

Hand mit Kugelschreiber kreuzt einen Wahlzettel an
Grafik zu Vertreterwahl

Im kommenden Jahr steht wieder ein wichtiges Ereignis für unsere Genossenschaft bevor: die Wahl unserer Vertreter für die nächste Wahlperiode. 

Die Wahl ist ein zentrales Element unserer genossenschaftlichen Demokratie, denn die gewählten Vertreter repräsentieren die Interessen aller Mitglieder in der Vertreterversammlung und gestalten so aktiv die Zukunft unserer Gemeinschaft mit. 

Die Vertreterversammlung ist das wichtigste Mitbestimmungsgremium unserer Genossenschaft. Es wird jeweils ein Vertreter für 100 Mitglieder gewählt. Bei über 7.000 Mitgliedern entspricht dies einer Vertreterschaft von mehr als 70 Personen. Die Wahlperiode der gewählten Vertreter beträgt fünf Jahre. Zweimal im Jahr finden Versammlungen statt, in denen wichtige Entscheidungen getroffen, aktuelle Informationen vorgestellt und Gastredner gehört werden. Die Vertreterversammlung entscheidet über zentrale Themen wie den Jahresabschluss, die Verwendung des Ergebnisses und die Wahl des Aufsichtsrats. 
Unsere Vertreter begleiten aktuelle Projekte, Modernisierungen und Neubauten. Sie stellen ­Fragen und bringen eigene Ideen ein, um so zur positiven Gestaltung des Genossenschaftslebens beizutragen.
Damit die Wahl vielfältig und lebendig wird, suchen wir Kandidatinnen und Kandidaten – schlagen Sie jemanden vor oder kandidieren Sie selbst!

Ihre Stimme. Ihre Genossenschaft. Ihre Zukunft.

Bis zum 5. Februar 2026 werden Bewerbungen für das Vertreteramt angenommen. Anschließend werden im März 2026 die Wahlunterlagen zur Abstimmung an alle Mitglieder verschickt. 
Nutzen Sie diese Chance der demokratischen Mitbestimmung und helfen Sie mit, dass unsere Genossenschaft auch in Zukunft stark, lebendig und solidarisch bleibt.


Aufbau der Genossenschaft

Die Mitglieder 
sind Träger der Genossenschaft und wählen aus ihren Reihen die Vertreterversammlung.

Die Vertreterversammlung 
wird von den Mitgliedern in allgemeiner, demokratischer und geheimer Wahl gewählt. Sie vertritt die Rechte und Interessen der Mitglieder, beschließt die Satzung und nimmt die in der Satzung der ertreterversammlung 
zugewiesenen Aufgaben wahr. Sie beschließt unter anderem über Jahresabschluss sowie Gewinnverwendung oder Verlustdeckung. Sie wählt die Mitglieder des Aufsichtsrats.

Der Aufsichtsrat 
wählt den Vorstand und überwacht ihn in seiner Geschäftsführung.

Der Vorstand 
leitet die Genossenschaft und führt die Geschäfte.