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Zwischen Abschied und Organisation

Ausgabe Nr. 118 |

Frau legt einem Mann die Hand auf die Schulter. Ansicht von hinten
Illustration von 2 Frauem am Tisch sitzend, Laptop darauf

Was es zu beachten gilt, wenn ein Leben endet

Der Tod eines geliebten Menschen trifft Hinterbliebene meist unerwartet und stellt sie vor ­emotionale wie ­organisatorische Herausforde­rungen. Neben der Trauer ­müssen innerhalb ­kurzer Zeit zahlreiche ­Entscheidungen getroffen und rechtliche Pflichten erfüllt werden. 

Ein Überblick hilft, in dieser Ausnahme­situation den ­notwendigen Rahmen nicht aus den Augen zu verlieren.
 

1. Erste Schritte unmittelbar nach dem Todesfall
Diese Maßnahmen sind als erstes notwendig:

  • Ärztliche Feststellung des Todes: Bei einem Todesfall zu Hause muss ein Arzt ­verständigt werden, der die Todes­bescheinigung ausstellt. Im Krankenhaus oder Pflegeheim ­übernimmt dies das Personal.
  • Benachrichtigung naher Angehöriger: Oft ist es hilfreich, früh Unterstützung aus dem familiären oder freundschaftlichen Umfeld zu aktivieren.

2. Wichtige Unterlagen zusammenstellen
Für die weiteren Schritte werden wichtige ­Dokumente ­benötigt, beispielsweise:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburts- und gegebenenfalls Heiratsurkunde
  • Krankenkassenkarte
  • Vorsorgevollmachten und Patientenverfügung
  • Versicherungsunterlagen (Lebens-, Unfall-, Sterbegeldversicherung)
  • Testament
  • Vorsorgevertrag mit Bestattungsinstitut, ­Willenserklärung zur Feuerbestattung oder ­Bestattungsverfügung

3. Bestattung organisieren
Innerhalb weniger Tage muss eine Entscheidung über die Art der Bestattung getroffen werden:

  • Erdbestattung, Feuerbestattung, See­bestattung oder ­alternative Formen – hier hilft es, schon zu Lebzeiten über den letzten Wunsch zu sprechen.
  • Auswahl eines Bestattungsunternehmens
  • Terminabsprache mit Friedhof / Krematorium
  • Gestaltung von Trauerfeier und Anzeigen
  • Viele Bestattungsinstitute übernehmen auf Wunsch sämtliche organisatorischen Aufgaben und bieten Angehörigen damit Entlastung. Das Abschiednehmen fällt schwer genug. In dieser schweren Situation ist es umso hilfreicher, die ersten notwendigen Schritte dem beauftragten Bestattungsinstitut anzuvertrauen.

4. Rechtliche und finanzielle Schritte
Damit zur Trauer um die verstorbene Person nicht auch noch finanzielle Sorgen kommen:

  • Sterbeurkunde im Standesamt beantragen (notwendig für Versicherungen, Banken, Behörden)
  • Meldungen an Krankenkasse, Rentenversicherung und Arbeitgeber (Anspruch auf Hinterbliebenenrente prüfen)
  • Versicherungen informieren
  • Lebensversicherungen müssen meist ­innerhalb weniger Tage gemeldet werden.
  • Bankkonten und Verträge (Erbennachweis erforderlich; Daueraufträge ­prüfen, Verträge kündigen oder umschreiben)

5. Erbschaft und Nachlass
Nicht zuletzt muss auch diese Angelegenheit erledigt werden:

  • Testament oder letztwillige Verfügung ­auffinden und beim Nachlassgericht abgeben 
  • Erben müssen das Nachlassgericht informieren und gegebenenfalls einen Erbschein beantragen.


Trauerbegleitung
Der Verlust eines Menschen ist eine seelische Belastung. Neben Familie und Freunden können auch professionelle Beratungsstellen oder Trauerbegleiter psychologische Unterstützung und wertvolle Hilfe leisten.

Wohnung
Leben Sie nicht mit der verstorbenen Person in einem Haushalt, ist es wichtig, zunächst die Wohnung zu sichern und zu versorgen. Dazu gehört, Haustiere und Pflanzen zu betreuen, im Winter für eine ausreichende Beheizung zu sorgen und bei Bedarf Sicherungen abzuschalten, um Schäden zu vermeiden.
Im nächsten Schritt sollten laufende Verträge, Mitgliedschaften, Abonnements sowie Strom-, Internet- und Telefonanschlüsse gekündigt werden. Auch die Abmeldung bei Versicherungen, Rentenversicherung, Kran­kenkasse, Arbeitgeber, Behörden und Ämtern ist nun erforderlich.
Für die Kündigung oder Räumung der Wohnung sowie die Auflösung von Mitgliedschaften stehen wir Ihnen gern unterstützend zur Seite. Wir sind auch in diesen schweren Zeiten an Ihrer Seite.

Dokumente und wichtige Unterlagen
Um einen besseren Überblick zu behalten, empfehlen wir unseren Mietern, eine Mappe mit allen wichtigen Dokumenten anzulegen, beispielsweise Sterbeurkunde, Unterlagen zur Grabnutzung und -pflege, Abrechnungen und behördliche Schreiben. 
Haben Sie mit der verstorbenen Person in einem Haushalt gelebt, müssen die oben genannten Verträge in der Regel auf Sie umgeschrieben werden.

Rente oder Pension
Bei verheirateten Paaren hat der hinterbliebene Ehepartner Anspruch auf die sogenannte Drei-Monats­rente. Innerhalb eines Monats nach dem Todesfall kann beim Rentenservice der Deutschen Post AG das „Sterbevierteljahr“ beantragt werden, sofern der oder die Verstorbene bereits eine Rente bezogen hat.
In diesem Zeitraum erhalten Hinterbliebene die Witwen- oder Witwerrente in voller Höhe der bisherigen Rente des verstorbenen Ehepartners. Die Vorschusszahlung umfasst das Dreifache des Rentenbetrags des Sterbemonats und dient als finanzielle Überbrückung – sie wird einmalig in einer Summe ausgezahlt.

Wichtig: Das Einkommen der Hinterbliebenen wird im Sterbevierteljahr nicht angerechnet.

Bitte beachten Sie jedoch, dass zusätzlich zur Vorschusszahlung beim Rentenversicherungsträger ein formeller Antrag auf die reguläre Witwen- bzw. Witwerrente gestellt werden muss, um die nachfolgende Rentenzahlung sicherzustellen.

Kontaktdaten
Allen unseren Mietern empfehlen wir zudem, ein Kontaktdatenblatt zu erstellen, das in unserer Mitglieder­datenbank hinterlegt wird. So wissen wir, an wen wir uns wenden können, falls Ihnen selbst einmal etwas zu-stoßen sollte.


Bei Rückfragen unterstützen wir Sie gern. 
WGH-Service à la Carte
Yasmin Sikora
Tel. 0511 97196-18
sikora(at)wgh-herrenhausen(dot)de


Foto: laflor – iStockphoto